Inhaltsverzeichnis
- Welche Förderprogramme gibt es für Fenster und Türen?
- KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen
- Steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG
- Technische Voraussetzungen für die Förderung
- Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Förderung
- Die häufigsten Fehler beim Förderantrag
- Fazit: Förderung lohnt sich, wenn man es richtig macht
Welche Förderprogramme gibt es für Fenster und Türen?
Für den Einbau energieeffizienter Fenster und Türen stehen in Deutschland drei wesentliche Förderwege zur Verfügung. Sie unterscheiden sich in Antragsteller, Förderhöhe und Voraussetzungen.
KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungsmaßnahmen. Für Fenster und Türen relevant ist das Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen).
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von Fenstern, Außentüren und Haustüren, die bestimmte Mindestanforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (Uw-Wert) erfüllen. Für Fenster gilt aktuell ein Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²K), für Haustüren ein Ud-Wert von maximal 1,3 W/(m²K).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich kann ein Bonus von 5 Prozent gewährt werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Die förderfähigen Kosten sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr gedeckelt.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter und Pächter von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen, die Voraussetzungen zu prüfen.
BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ebenfalls Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die BAFA-Förderung ist in vielen Fällen attraktiver als die reine KfW-Förderung, da die Fördersätze höher ausfallen können.
Förderhöhe und Boni
Die Grundförderung beträgt 15 Prozent. Mit einem vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Satz auf 20 Prozent. Für einkommensschwache Haushalte gibt es einen weiteren Bonus von 30 Prozent, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Die wichtigste Regel: Antrag vor Auftragserteilung
Der BAFA-Antrag muss zwingend gestellt werden, bevor Sie uns oder einem anderen Handwerksbetrieb den Auftrag erteilen. Wer diesen Schritt vergisst oder umkehrt, verliert den Förderanspruch vollständig. Es gibt keine Ausnahmen. Wir weisen Sie im Beratungsgespräch ausdrücklich auf diesen Zeitpunkt hin. Sprechen Sie uns frühzeitig an.
Steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG
Wer sein selbst genutztes Wohneigentum energetisch saniert, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen direkt von der Steuerschuld abziehen. Das ist kein Abzug von der Bemessungsgrundlage, sondern eine direkte Steuerermäßigung.
Wie hoch ist der Steuerbonus?
Insgesamt können bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden, verteilt auf drei Jahre: 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr, 6 Prozent im dritten Jahr. Die förderfähigen Kosten sind auf 200.000 Euro je Objekt begrenzt, was einem maximalen Steuerbonus von 40.000 Euro entspricht.
Wichtige Einschränkung
Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG kann nicht mit der BAFA-Förderung oder dem KfW-Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Sie müssen sich also vorab entscheiden, welchen Förderweg Sie nutzen möchten. In manchen Fällen ist der Steuerbonus die bessere Option, etwa wenn kein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden soll oder wenn die Einkommenssituation es begünstigt.
Technische Voraussetzungen für die Förderung
Nicht jedes Fenster und nicht jede Tür ist automatisch förderfähig. Die eingebauten Produkte müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Förderung
Der Förderantrag läuft in einer festen Reihenfolge ab. Wer die Schritte in der falschen Reihenfolge durchführt, verliert den Anspruch.
Die häufigsten Fehler beim Förderantrag
Viele Hausbesitzer verlieren ihren Förderanspruch nicht aus Unwissenheit über die Programme, sondern durch Fehler im Ablauf. Diese Stolperstellen kommen am häufigsten vor.
Fazit: Förderung lohnt sich, wenn man es richtig macht
Die staatliche Förderung für Fenster und Türen ist attraktiv, aber an klare Regeln geknüpft. Wer den Antrag rechtzeitig stellt, die richtigen Produkte wählt und alle Nachweise sorgfältig einreicht, kann einen erheblichen Teil der Investition zurückbekommen.
Als langjähriger Partner für Fenster, Haustüren und Sicht- und Sonnenschutz in Düsseldorf kennen wir die Fördervoraussetzungen und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur fertigen Montage. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Nachweise und Bescheinigungen aus.
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