Ratgeber

KfW-Förderung Fenster und Türen:
So beantragen Sie den Zuschuss

Neue Fenster und Haustüren können staatlich gefördert werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Programme es gibt, wer antragsberechtigt ist, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und worauf Sie unbedingt achten müssen, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Welche Förderprogramme gibt es für Fenster und Türen?

Für den Einbau energieeffizienter Fenster und Türen stehen in Deutschland drei wesentliche Förderwege zur Verfügung. Sie unterscheiden sich in Antragsteller, Förderhöhe und Voraussetzungen.

KfW BEG EM

bis zu 15 %

Zuschuss auf förderfähige Kosten

Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen. Antrag über KfW-Portal, Energieeffizienz-Experte erforderlich.

BAFA

bis zu 20 %

Zuschuss auf förderfähige Kosten

Bundesförderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Antrag zwingend vor Auftragserteilung stellen.

§ 35c EStG

bis zu 20 %

steuerliche Ermäßigung über 3 Jahre

Steuerbonus für selbstgenutztes Wohneigentum. Kann nicht mit BAFA oder KfW kombiniert werden.

KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungsmaßnahmen. Für Fenster und Türen relevant ist das Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen).

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau von Fenstern, Außentüren und Haustüren, die bestimmte Mindestanforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (Uw-Wert) erfüllen. Für Fenster gilt aktuell ein Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²K), für Haustüren ein Ud-Wert von maximal 1,3 W/(m²K).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich kann ein Bonus von 5 Prozent gewährt werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Die förderfähigen Kosten sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr gedeckelt.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter und Pächter von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen, die Voraussetzungen zu prüfen.

Nahaufnahme eines Gebäudes mit neuen Fenstern
Zwei Monteure beim fachgerechten Einbau eines Kunststofffensters

BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ebenfalls Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die BAFA-Förderung ist in vielen Fällen attraktiver als die reine KfW-Förderung, da die Fördersätze höher ausfallen können.

Förderhöhe und Boni

Die Grundförderung beträgt 15 Prozent. Mit einem vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Satz auf 20 Prozent. Für einkommensschwache Haushalte gibt es einen weiteren Bonus von 30 Prozent, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Die wichtigste Regel: Antrag vor Auftragserteilung

Der BAFA-Antrag muss zwingend gestellt werden, bevor Sie uns oder einem anderen Handwerksbetrieb den Auftrag erteilen. Wer diesen Schritt vergisst oder umkehrt, verliert den Förderanspruch vollständig. Es gibt keine Ausnahmen. Wir weisen Sie im Beratungsgespräch ausdrücklich auf diesen Zeitpunkt hin. Sprechen Sie uns frühzeitig an.

Steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG

Wer sein selbst genutztes Wohneigentum energetisch saniert, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen direkt von der Steuerschuld abziehen. Das ist kein Abzug von der Bemessungsgrundlage, sondern eine direkte Steuerermäßigung.

Wie hoch ist der Steuerbonus?

Insgesamt können bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden, verteilt auf drei Jahre: 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr, 6 Prozent im dritten Jahr. Die förderfähigen Kosten sind auf 200.000 Euro je Objekt begrenzt, was einem maximalen Steuerbonus von 40.000 Euro entspricht.

Wichtige Einschränkung

Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG kann nicht mit der BAFA-Förderung oder dem KfW-Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Sie müssen sich also vorab entscheiden, welchen Förderweg Sie nutzen möchten. In manchen Fällen ist der Steuerbonus die bessere Option, etwa wenn kein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden soll oder wenn die Einkommenssituation es begünstigt.

WERU Fenster mit hochwertiger Verglasung

Technische Voraussetzungen für die Förderung

Nicht jedes Fenster und nicht jede Tür ist automatisch förderfähig. Die eingebauten Produkte müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.

Fenster und Fenstertüren

Uw-Wert:
Maximal 0,95 W/(m²K)

Verglasung:
In der Regel 3-fach Verglasung erforderlich

Rahmen:
Muss zum Gesamtprodukt passen, Herstellernachweis erforderlich

Hinweis:
Dachflächenfenster und Glasdächer unterliegen abweichenden Anforderungen.

Haustüren und Außentüren

Ud-Wert:
Maximal 1,3 W/(m²K)

Verglasung im Türelement:
Sofern vorhanden, Ug-Wert maximal 1,1 W/(m²K)

Nachweis:
Herstellerkonformes Prüfzeugnis oder CE-Kennzeichnung mit entsprechendem Leistungsmerkmal erforderlich

Hinweis:
Garagen- und Kellertüren sind nicht förderfähig. Mehr zu unseren Hauseingangstüren.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Förderung

Der Förderantrag läuft in einer festen Reihenfolge ab. Wer die Schritte in der falschen Reihenfolge durchführt, verliert den Anspruch.

01

Beratungsgespräch mit Franke & Borucki

Wir prüfen gemeinsam, welche Maßnahmen an Ihrem Objekt sinnvoll sind und welche Produkte die technischen Förderbedingungen erfüllen.

02

Energieeffizienz-Experten einbinden (bei KfW/BAFA erforderlich)

Ein zugelassener Energieberater begleitet die Maßnahme fachlich und stellt die erforderlichen Nachweise aus. Bei der steuerlichen Absetzbarkeit nach § 35c ist stattdessen eine Fachunternehmerbestätigung nötig.

03

Förderantrag stellen, BEVOR der Auftrag erteilt wird

Dies ist der entscheidende Schritt. Der Antrag wird über das Online-Portal der KfW oder des BAFA gestellt. Erst nach Bestätigung des Antrags darf der Auftrag an uns erteilt werden.

04

Auftrag erteilen und Montage durchführen lassen

Nach Antragsbestätigung beauftragen Sie uns offiziell. Wir führen die Montage fachgerecht aus und stellen Ihnen alle notwendigen Nachweise und Bestätigungen für den Verwendungsnachweis zur Verfügung.

05

Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Rechnung und Fachunternehmerbestätigung beim KfW- oder BAFA-Portal ein.

06

Zuschuss erhalten

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen bis einige Monate.

Die häufigsten Fehler beim Förderantrag

Viele Hausbesitzer verlieren ihren Förderanspruch nicht aus Unwissenheit über die Programme, sondern durch Fehler im Ablauf. Diese Stolperstellen kommen am häufigsten vor.

Der häufigste und folgenreichste Fehler. Wer den Handwerker beauftragt, bevor der Förderantrag genehmigt wurde, verliert den Anspruch vollständig. Auch ein mündlicher Auftrag oder eine Auftragsbestätigung per E-Mail gilt bereits als Auftragserteilung.
Die eingebauten Fenster und Türen müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllen und dies muss durch Herstellernachweise oder CE-Kennzeichnung belegt werden. Fehlen diese Unterlagen, wird der Verwendungsnachweis abgelehnt.
Für KfW- und BAFA-Förderung ist die Begleitung durch einen zugelassenen Energieberater Pflicht. Wer diesen Schritt überspringt, kann keinen Antrag stellen.
Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG kann nicht mit KfW- oder BAFA-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Wer beide Wege gleichzeitig versucht, muss mit Rückforderungen rechnen.
Nach Abschluss der Maßnahme muss der Verwendungsnachweis innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, verfällt der Förderanspruch.
In den förderfähigen Kosten sind Arbeitsleistung, Materialkosten und Nebenleistungen enthalten. Nicht förderfähig sind zum Beispiel Eigenleistungen oder Kosten für dekorative Maßnahmen ohne Energierelevanz.

Fazit: Förderung lohnt sich, wenn man es richtig macht

Die staatliche Förderung für Fenster und Türen ist attraktiv, aber an klare Regeln geknüpft. Wer den Antrag rechtzeitig stellt, die richtigen Produkte wählt und alle Nachweise sorgfältig einreicht, kann einen erheblichen Teil der Investition zurückbekommen.

Als langjähriger Partner für Fenster, Haustüren und Sicht- und Sonnenschutz in Düsseldorf kennen wir die Fördervoraussetzungen und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur fertigen Montage. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Nachweise und Bescheinigungen aus.

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Wir prüfen gemeinsam, welche Förderung für Ihr Objekt in Frage kommt und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Häufige Fragen zur KfW-Förderung für Fenster und Türen

Grundsätzlich ja, allerdings nur mit Zustimmung des Eigentümers. In der Praxis läuft die Förderung bei Mietwohnungen in der Regel über den Vermieter. Als Mieter sollten Sie das Thema frühzeitig mit Ihrem Vermieter besprechen.
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Antragsvolumen und Programm. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung beim BAFA mehrere Wochen, die Auszahlung nach Einreichung des Verwendungsnachweises weitere Wochen bis Monate. Planen Sie dies bei Ihrem Zeitplan ein.
Ein abschnittsweises Vorgehen ist möglich. Sie können für jede Maßnahme einen separaten Antrag stellen. Beachten Sie dabei, dass die jährlichen Kostengrenzen pro Wohneinheit gelten und Anträge für neue Maßnahmen jeweils vor deren Beginn gestellt werden müssen.
Bei einer Ablehnung haben Sie in der Regel die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder fehlende Unterlagen nachzureichen. In vielen Fällen liegt die Ablehnung an formalen Fehlern, die sich beheben lassen. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Unterlagen vollständig bereitzustellen.
Nein. Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG schließt die gleichzeitige Nutzung von KfW- oder BAFA-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme aus. Sie müssen sich vorab für einen der Förderwege entscheiden. Welcher sich für Sie mehr lohnt, hängt von Ihrer Steuersituation und der Höhe der Investition ab.
Grundsätzlich ja, allerdings nur mit Zustimmung des Eigentümers. In der Praxis läuft die Förderung bei Mietwohnungen in der Regel über den Vermieter.
Die Bearbeitungszeiten variieren. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung beim BAFA mehrere Wochen, die Auszahlung nach dem Verwendungsnachweis weitere Wochen bis Monate.
Ein abschnittsweises Vorgehen ist möglich. Sie können für jede Maßnahme einen separaten Antrag stellen, der jeweils vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.
Bei einer Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder fehlende Unterlagen nachzureichen.
Nein. Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG schließt die gleichzeitige Nutzung von KfW- oder BAFA-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme aus.